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   BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57   

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https://dejure.org/1957,709
BGH, 18.12.1957 - 4 StR 106/57 (https://dejure.org/1957,709)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1957 - 4 StR 106/57 (https://dejure.org/1957,709)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1957 - 4 StR 106/57 (https://dejure.org/1957,709)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 119
  • NJW 1958, 391
  • MDR 1958, 261
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Traunstein, 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06

    Strafrecht - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall: Strafrechtliche Verantwortung?

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1957, Az. 4 StR 106/57, in dem entschieden wurde, dass Erfolgstaten, die unbewusst fahrlässig durch Unterlassung begangen wurden im Sinne des Straffreiheitsgesetzes von 1954 nur bis zu dem Zeitpunkt begangen sind, von dem ab das Unterlassen nicht mehr fahrlässig ist (BGHSt 11, 119).

    Bei der hier zu entscheidenden Frage handle es sich lediglich darum, an welches Merkmal der im vollen Umfang - einschließlich des Erfolges - verwirklichten strafbaren Handlung der im Gesetz für die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes vorgesehene Stichtag anknüpfe BGHSt 11, 119, 124/125).

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Der Beschluß des 4. Strafsenats BGHSt 11, 119 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 106/57] schließlich befaßt sich mit der ebenfalls ganz anders zu beurteilenden Frage, wann fahrlässige Unterlassungsdelikte im Sinne des § 1 StFG 1954 'begangen' sind.".
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
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  • OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den

    Auch der Bundesgerichtshof (BGHSt 11, 119, 121 ff.) hat bei der Frage, wann eine Handlung als "begangen" anzusehen ist, für die Erfolgsdelikte auf den Zeitpunkt des Eintritts des Erfolgs abgestellt; die für den Beginn der Strafantragsfrist erforderliche Kenntnis von der Tat umfasse auch den Erfolg der Handlung.
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Da die Verjährung erst mit der Beendigung der Tat beginnt (§ 78 a StGB), konnte sie im vorliegenden Fall nicht vor Juli 1968 begonnen haben (UA S. 9, 16); das galt auch nach § 67 Abs. 4 StGB aF, nach dem die Verjährung ebenfalls erst begann, wenn der Täter sein strafbares Verhalten tatsächlich beendet hatte (BGHSt 11, 345, 346; RGSt 62, 418, 419; vgl. auch BGHSt 11, 119, 121 ff).
  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 266/66

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung - Begründung einer Verfahrensrüge mit

    Die Verjährung beginnt erst, wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale einschließlich des zum Tatbestand gehörigen Erfolges verwirklicht sind (vgl. BGHSt 11, 119, 121) [BGH 18.12.1957 - 4 StR 106/57] also erst mit dem Eintritt des Vermögensschadens und, falls dieser in Teilakten eintreten sollte, mit dem Eintritt des letzten Teilerfolges (RGSt 42, 171, 173; 62, 418, 419).
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 403/59

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachgestaltung gebietet es der Sinn des Straffreiheitsgesetzes - vgl. die vergleichbaren Erwägungen des 4. Strafsenats in BGHSt 11, 119, 123 - die Beendigung der Straftat mit dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolges gleichzusetzen und nicht auf einen Ungewissen künftigen Zeitpunkt zu verlegen.
  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 113/60

    Zeitpunkt der Begehung einer Straftat - Begehungszeitpunkt bei in

    Eine Straftat ist im Sinne des § 67 StGB bis zu dem Augenblick begangen, in dem sie vollendet, der Straftatbestand also erfüllt ist (BGHSt 11, 119, 121) [BGH 18.12.1957 - 4 StR 106/57]; auf die Beendigung der Handlung kommt es nicht an (RGSt 40, 402, 405).
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